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Ehrenamtsbudget 2025

Informationen zur Antragstellung

Die Antragstellung ist von Freitag, 11.April 2025, 15:00 Uhr bis Montag, 14. April 2025, 9:00 Uhr möglich.

Hier geht es zum Antragsformular (Die Freischaltung des Antragsformulars erfolgt erst am Freitag, dem 11. April 2025 um 15.00 Uhr) 

Ehrenamtsbudget 2025

Der Freistaat Sachsen unterstützt alle ehrenamtlichen Akteure im Landkreis Görlitz bei ihrer Arbeit für das Gemeinwohl.  45.000 Euro stehen für eine direkte Vergabe im Frühjahr 2025 zur Verfügung. Antragsteller können ehrenamtlich engagierte Einzelpersonen, Initiativen oder Vereine sein. Es können Unterstützungsleistungen in Höhe von 200 Euro beantragt werden.


Das Vergabeverfahren

Die grundlegenden Kriterien für die Bewertung sind:  

  • Kommt der Antragsteller aus dem Landkreis Görlitz?
  • Ist das Ehrenamt im Zweck des Vereins bzw. der Initiative deutlich erkennbar? 
  • Wurde das Vorhaben plausibel dargestellt?
  • Ist eindeutig erkennbar, wofür das beantragte Geld konkret eingesetzt werden soll? 
  • Ist das Vorhaben in diesem Jahr auch tatsächlich realisierbar? 
  • Kommt das Vorhaben dem Allgemeinwohl zugute? 

 Die Bewertung wird durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitern der Landkreis-verwaltung und der ENO vorgenommen. Sie vergeben unabhängig voneinander ihre Punkte für die Anträge.

 Für jeden Antrag können 1 bis 5 Punkte vergeben werden.  

 Bedeutung der Punktzahl 

5 Punkte 
Außergewöhnlich: das Vorhaben hebt sich in besonderem Maß von den anderen Anträgen ab, das Vorhaben hat Beispielcharakter, Innovationsgeist und Strahlkraft nach außen.

4 Punkte
Sehr gut: Der Antrag erfüllt alle Kriterien, er zeugt von einer engagierten und kontinuierlichen ehrenamtlichen Arbeit, das Vorhaben ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Ort oder im Verein 

3 Punkte
Durchschnittlich: der Antrag erfüllt alle Kriterien, die kontinuierliche ehrenamtliche Arbeit zum Gemeinwohl ist gut erkennbar, mit dem Ehrenamtsbudget sollen reguläre Abläufe unterstützt werden, besondere Impulse werden mit dem Vorhaben jedoch nicht gesetzt 

2 Punkte
Ausreichend: Der Antrag erfüllt die Kriterien, das Vorhaben hebt sich in keiner Weise besonders hervor, eine kontinuierliche engagierte ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht unbedingt erkennbar, die beantragte Unterstützung wird dennoch gewährt.  

1 Punkt
Ablehnung: der Antrag erfüllt die vorgegebenen Kriterien nicht, eine finanzielle Unterstützung wird nicht bewilligt 

Aus den einzeln vergebenen Punkten wird der Durchschnittswert ermittelt. Liegt der Wert unter 2,0 erfolgt die sofortige Ablehnung des Antrages. Aus allen Anträgen mit einem Bewertungsdurchschnitt über 2,0 wird ein Ranking erstellt. Die Auszahlung der Unterstützungsleistung erfolgt entsprechend dieses Rankings, beginnend bei den Anträgen mit der höchsten durchschnittlichen Punktzahl und endend, wenn das verfügbare Budget aufgebraucht ist.

Wie viele Anträge können gestellt werden?

Jeder Verein bzw. jede Privatperson kann in diesem Jahr nur einen Antrag stellen. Mehrfachanträge sind nicht zulässig. Werden mehrere Anträge eingereicht, wird nur der erste Antrag bearbeitet. Als Mehrfachanträge gelten Anträge, die beim Vereinsnamen, beim Namen des Antragstellers oder bei dem zu unterstützenden Vorhaben Dopplungen mit anderen Anträgen aufweisen.


Welche Kontoverbindung ist anzugeben?

Hier gibt es keine Einschränkungen. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung von Vereinskonten oder kommunalen Konten eine Zuordnung des Zahlungseinganges schwierig sein kann. Bitte geben Sie daher im Antrag einen eindeutigen Verwendungszweck an, damit der von uns überwiesene Betrag Sie auch erreicht. 
Geben Sie ein Privatkonto an, sollten Sie darauf achten, dass der Kontoinhaber kein SGB-II-Hilfeempfänger ist. Der von uns überwiesene Betrag würde dann als Einkommen angerechnet werden und nicht als zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

 

Für die Antragstellung werden im Online-Formular folgende Pflichtangaben benötigt

Für die Antragstellung werden im Online-Formular folgende Pflichtangaben benötigt

Angaben zum Antragsteller

→ Name des Vereins bzw. der Bürgerinitiative und Vor- und Nachname des Antragstellers

→ Adresse des Antragstellers bzw. des Vereins

→ Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) für Nachfragen und Informationen

→ Kontonummer (IBAN)

Angaben zum Ehrenamt und zum Vorhaben

→ Die Antragsteller werden gebeten, kurz die Zielstellung Ihres Vereines bzw. Ihrer Initiative zu beschreiben. Daraus sollte klar hervorgehen, dass es sich um ehrenamtliches Engagement handelt.

→ Es ist anzugeben, welches Vorhaben mit dem Ehrenamtsbudget unterstützt werden soll und wofür das Geld konkret benötigt wird.

→ Für das beschriebene Vorhaben ist anzugeben, welche geschätzten Kosten damit verbunden sind.

Hier geht es zum Antragsformular (Die Freischaltung des Antragsformulars erfolgt erst am Freitag, dem 11. April 2025 um 15.00 Uhr)