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Ehrenamtsbudget 2024

98.000 Euro für ehrenamtliche Akteure

Ehrenamtsbudget 2024 - Unbürokratisch-flexibel-wertschätzend

Der Freistaat Sachsen unterstützt alle ehrenamtlichen Akteure im Landkreis Görlitz bei ihrer Arbeit für das Gemeinwohl mit einer direkten Zuwendung in einer Gesamthöhe von  insgesamt 98.000 Euro. Zur Vergabe der Mittel findet jeweils im Frühjahr und im Herbst eine Antragsphase statt. Jeweils 49.000 Euro stehen für beide Phasen als Budget zur Verfügung. Antragsteller können ehrenamtlich engagierte Einzelpersonen, Initiativen oder Vereine sein.

Und so funktioniert es: 
Es können Unterstützungsleistungen in Höhe von 200 Euro und 500 Euro beantragt werden. Den Unterstützungsbetrag von 200 Euro erhalten Sie schnell und unkompliziert nach Prüfung Ihrer Angaben. Über die Vergabe der 500 Euro Beträge entscheidet eine Jury, die Ihr Anliegen bewertet. Im Ergebnis kann eine Bewilligung der beantragten 500 Euro oder eine Abstufung auf 200 Euro erfolgen. Generell gilt: Ist aus dem Antrag nicht eindeutig ersichtlich, in welcher Weise das zu unterstützende Vorhaben dem Gemeinwohl im Landkreis Görlitz zugutekommt, kann eine Ablehnung erfolgen. Auch die konkrete Verwendung der beantragten Mittel muss klar erkennbar sein.


Wie bekommen Sie das Geld?
Nach Bewilligung Ihres Antrages erhalten Sie einen symbolischen Scheck über 200 Euro bzw. 500 Euro zugesandt. Wir bitten Sie um ein Foto, dass den Scheck zusammen mit seinen freudigen Empfängern zeigt. Dieses Foto ist über den auf dem Scheck vermerkten Link online einzureichen. Nachdem wir dieses zur Veröffentlichung geeignete Foto erhalten haben, wird der Betrag an Sie innerhalb von 3-6 Wochen überwiesen.


Wie viele Anträge können gestellt werden?
Jeder Verein bzw. jede Privatperson kann in diesem Jahr nur einen Antrag stellen. Mehrfachanträge sind nicht zulässig. Werden mehrere Anträge eingereicht, wird nur der erste Antrag bearbeitet. Als Mehrfachanträge gelten Anträge, die beim Vereinsnamen, beim Namen des Antragstellers oder bei dem zu unterstützenden Vorhaben Dopplungen mit anderen Anträgen aufweisen.


Welche Kontoverbindung ist anzugeben?
Hier gibt es keine Einschränkungen. Bitte beachten Sie, dass bei der Verwendung von Vereinskonten oder kommunalen Konten eine Zuordnung des Zahlungseinganges schwierig sein kann. Bitte geben Sie daher im Antrag einen eindeutigen Verwendungszweck an, damit der von uns überwiesene Betrag Sie auch erreicht.
Geben Sie ein Privatkonto an, sollten Sie darauf achten, dass der Kontoinhaber kein SGB-II-Hilfeempfänger ist. Der von uns überwiesene Betrag würde dann als Einkommen angerechnet werden und nicht als zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Verfügung.

Förderung größerer kommunaler Vorhaben
Kommunen des Landkreises Görlitz können Projekte, die dem Zusammenhalt im ländlichen Raum dienen und sich an eine breite Zielgruppe richten, auch im Rahmen des Bürgerbudgets fördern lassen. Dabei sind Zuwendungen von bis zu 5.000 Euro möglich. Bitte prüfen Sie, ob eine Antragstellung in Frage kommt: https://buergerbudget.unbezahlbar.land

Für die Antragstellung werden im Online-Formular folgende Pflichtangaben benötigt

Angaben zum Antragsteller

→ Name des Vereins bzw. der Bürgerinitiative und Vor- und Nachname des Antragstellers
→ Adresse des Antragstellers bzw. des Vereins
→ Kontaktdaten (
E-Mail und Telefon) für Nachfragen und Informationen
→ Kontonummer (IBAN)

Angaben zum Ehrenamt und zum Vorhaben

→ Die Antragsteller werden gebeten, kurz die Zielstellung Ihres Vereines bzw. Ihrer Initiative zu beschreiben. Daraus sollte klar hervorgehen, dass es sich um ehrenamtliches Engagement handelt.
→ Es ist anzugeben, welches Vorhaben mit dem Ehrenamtsbudget unterstützt werden soll und wofür das Geld konkret benötigt wird. 
→ Für das beschriebene Vorhaben ist anzugeben, welche geschätzten Kosten damit verbunden sind.
→ Und natürlich ist auch auszuwählen, ob eine Zuwendung in Höhe von 200 Euro oder 500 Euro beantragt wird.